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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22   

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https://dejure.org/2023,3617
BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,3617)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,3617)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,3617)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 142
  • StV 2023, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht.
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und Rache kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 30. März 2022 - 5 StR 358/21 Rn. 18 und vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10, je mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20

    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 13 und vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20) Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Nur das Fehlen von Vorstrafen ist strafmildernd zu berücksichtigen, wohingegen Vorverurteilungen zu Lasten des Täters wirken (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 288/19 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21

    Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 30. März 2022 - 5 StR 358/21 Rn. 18 und vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10, je mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht.
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05

    Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag

  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07

    Strafzumessung (Aufklärungshilfe; begrenzte Berücksichtigung ausländischer

  • BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung;

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung

  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten;

    Ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs gemäß § 23 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt, ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer Gesamtschau aller Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - 4 StR 98/23 Rn. 5; Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8).

    Eine sorgfältige Abwägung und umfassende Begründung ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Versagung der Strafmilderung wegen Versuchs die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 12; Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8; Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).

  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Denn das Landgericht hätte zur Bestimmung der Tatmotivation alle Umstände des Tatgeschehens einschließlich vorangegangener und nachfolgender Geschehnisse in seine Würdigung einstellen müssen (vgl. auch zur Berücksichtigung des Vortatgeschehens BGH, Urteile vom 14. Juni 2023 - 1 StR 399/22 Rn. 15 f. mwN und vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 13).

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 11 mwN).

    Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 286/23

    Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Ob wegen Versuchs eine Strafrahmenmilderung in Betracht kommt, ist auf der Grundlage einer Gesamtschau aller Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen, wobei eine besonders sorgfältige Abwägung geboten ist, wenn - wie hier - von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Eine entsprechende Beschränkung ist ohne weiteres zulässig (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 9; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 219/20 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20) und entspricht dem Willen der Beschwerdeführerin, wenn schon nicht den Gesamtstrafenausspruch isoliert, jedenfalls aber nicht mehr als den Strafausspruch anzufechten.
  • BGH, 02.08.2023 - 4 StR 98/23

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der

    Diese Begründung lässt die bei der Strafrahmenwahl erforderliche Gesamtschau aller Tatumstände und der Persönlichkeit der Angeklagten vermissen (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22, BeckRS 2023, 3118 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37970
BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,37970)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,37970)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,37970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. ... 6 EMRK; Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Str
    Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung (Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung; Recht auf ein faires Strafverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision: Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19

    Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22
    Das Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung gemäß Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren wird durch die der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie dienende, dieser Entscheidung zugrunde gelegte Bestimmung des § 350 StPO gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19 Rn. 2 mwN und vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vgl. BT-Drucks. 19/4467, Seite 9 ff., 22 ff.).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20

    Gebotenheit der Vorführung eines Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 13.12.2022 - 1 StR 284/22
    Das Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung gemäß Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren wird durch die der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie dienende, dieser Entscheidung zugrunde gelegte Bestimmung des § 350 StPO gewahrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19 Rn. 2 mwN und vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; vgl. BT-Drucks. 19/4467, Seite 9 ff., 22 ff.).
  • BGH, 09.01.2024 - 3 StR 280/23

    Antrag des Angeklagten auf Vorführung zur Revisionshauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - 5 StR 215/23, juris Rn. 2; vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 284/22, juris Rn. 4; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39361
BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,39361)
BGH, Entscheidung vom 29.12.2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,39361)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2022,39361)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StPO
    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, wenn keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist (allein vom Angeklagten verschuldete Gründe nicht ausreichend)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entpflichtung: Grenzüberschreitung des Mandanten - Wie weit darf ein Angeklagter gehen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 55
  • NStZ-RR 2023, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22
    Die hierin zweifellos zum Ausdruck gekommene Grenzüberschreitung des Angeklagten gefährdet den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten, nicht und rechtfertigt damit keinen Eingriff in die Verteidigungsbelange des Angeklagten, der seiner Verteidigerin gegenüber sein Vertrauen ausgesprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 Rn. 23).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22
    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21 Rn. 3 und vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 Rn. 16 f.).
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 295/21

    Ablehnung des Antrages auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 29.12.2022 - 1 StR 284/22
    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21 Rn. 3 und vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 Rn. 16 f.).
  • BGH, 22.02.2023 - 1 StR 480/22

    Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers (endgültige Zerstörung des

    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2022 - 1 StR 284/22 Rn. 2 und vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,379
BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,379)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,379)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 1 StR 284/22 (https://dejure.org/2023,379)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO
    Antrag auf Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem: Differenzen über Verteidigungsstrategie nicht ausreichend)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Unüberwindbare, die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erschütternde Meinungsverschiedenheiten oder gar ein von verteidigungsfremden Motiven getragenes pflichtwidriges Handeln von Rechtsanwalt H., in deren bzw. dessen Folge der Zweck der Pflichtverteidigung - dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14 Rn. 23) - ernsthaft gefährdet worden wäre, lassen bzw. lässt sich dem Vorbringen des Angeklagten nicht entnehmen.
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Etwaige Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie - wie hier das Verlesen eines Beweisantrages im Termin zur Hauptverhandlung - rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20 Rn. 11 und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Es müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21 Rn. 3 und vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 Rn. 16 f.).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Etwaige Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie - wie hier das Verlesen eines Beweisantrages im Termin zur Hauptverhandlung - rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20 Rn. 11 und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 295/21

    Ablehnung des Antrages auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Es müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21 Rn. 3 und vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 Rn. 16 f.).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22
    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - StB 2/22 Rn. 12).
  • BGH, 18.12.2023 - 3 StR 414/23

    Antrag eines Angeklagten auf Pflichtverteidigerwechsel wegen Zerstörung des

    Es müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (s. etwa BGH, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 1 StR 284/22, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 306/23

    Antrag auf Pflichtverteidigerwechsel

    Es müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich der endgültige Fortfall der für ein Zusammenwirken zu Verteidigungszwecken notwendigen Grundlage ergibt (s. etwa BGH, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 1 StR 284/22, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeschuldigten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 1 Rn. 10-11 mwN; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 284/22, juris Rn. 2).
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